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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 74/12 B   

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https://dejure.org/2013,107100
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 74/12 B (https://dejure.org/2013,107100)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.01.2013 - L 15 AS 74/12 B (https://dejure.org/2013,107100)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - L 15 AS 74/12 B (https://dejure.org/2013,107100)
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  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 74/12
    Dementsprechend ist es zulässig, dass der Arbeitslose sich zum Beispiel weitgehend tagsüber außerhalb seiner Wohnung aufhält, wenn er nur irgendwann nach dem Zeitpunkt des tatsächlichen Posteingangs (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 10/01 R; A. Loose in: GK-SGB II, § 7 SGB II Rdn. 161) während des Tages in seine Wohnung zurückkehrt und die Mitteilungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters zur Kenntnis nehmen kann und dadurch in die Lage versetzt wird, die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter am nächsten Tag sofort aufzusuchen bzw. sofort mit einem möglichen Arbeitgeber in Verbindung zu treten.
  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 71/00 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen - Briefpost -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 74/12
    Die Anforderungen des § 1 Erreichbarkeits-Anordnung hat der Arbeitslose jedenfalls erfüllt, wenn er sich einmal werktäglich in seiner Wohnung aufhält, um die Briefpost in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen, und dieser Zeitpunkt nach dem Eingang der Briefpost liegt (BSG, Urteil vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 71/00 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2009 - L 15 AS 812/09

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 74/12
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageverfahrens wegen dessen fehlender Erfolgsaussichten gemäß § 73 a Abs. 1 S. 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statthaft ist, wenn weder der in § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG genannte Beschwerdewert von 750, 00 EUR erreicht wird noch die Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 S. 2 SGG vorliegen (vgl. hierzu bereits ausführlich: Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 - L 15 AS 812/09 B, Juris; Senatsbeschluss vom 13. Februar 2012 - L 15 AS 373/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2011 - L 13 AS 257/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 74/12
    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat ebenso wie der 13. Senat des erkennenden Gerichts fest (vgl. etwa Beschluss vom 13. September 2011 - L 13 AS 257/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2013 - L 15 AS 74/12
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageverfahrens wegen dessen fehlender Erfolgsaussichten gemäß § 73 a Abs. 1 S. 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht statthaft ist, wenn weder der in § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG genannte Beschwerdewert von 750, 00 EUR erreicht wird noch die Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 S. 2 SGG vorliegen (vgl. hierzu bereits ausführlich: Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 - L 15 AS 812/09 B, Juris; Senatsbeschluss vom 13. Februar 2012 - L 15 AS 373/11 B).
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